Anmeldung einer Tierhaltung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden (Lamas, Alpakas u. ä.), andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Strausse, Emus u. ä.), Aquakulturen oder Bienen halten will, muss dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort.
Dokumente:
- Anzeige/Änderungsanzeige einer Tierhaltung
(ausgenommen Pferdehaltung) - Anzeige/Änderungsanzeige einer Tierhaltung
(einschl. Damwild) - Anzeige/Änderungsanzeige einer Pferdehaltung